03.02.2015 - Verwahrstellen beklagen fehlende Standardisierung

Der Ruf nach größerer Nutzung von Standards für Schnittstellen wächst

Vor allem die technische Kommunikation mit Fondsgesellschaften und Asset Managern wird von den deutschen Verwahrstellen als Problemfeld wahrgenommen. Standards werden hier leider nur unzureichend genutzt.

Die Studie „Verwahrstellen in Deutschland 2014“ der Konsort GmbH zeigt im Detail, wie die technische Kommunikation nur zu einem kleinen Teil über standardisierte Protokolle erfolgt. Häufig basieren die einzelnen Schnittstellen auf individuellen Formaten. Auch das Fax wird im Zeitalter der Digitalisierung immer noch regelmäßig genutzt.

Im Durchschnitt arbeitet eine Verwahrstelle für Wertpapierfonds mit acht verschiedenen Fondsgesellschaften und einer deutlich größeren Zahl an Asset Managern zusammen. Mit diesen werden Informationen zu Geschäften ausgetauscht, die der Fonds tätigt. Außerdem müssen der berechnete Fondswert und die Bestandsaufstellung des Fonds übermittelt werden, damit die Verwahrstelle beides prüfen kann.


Individuelle Schnittstellen zwischen den Partner bedeuten also, dass die durchschnittliche Verwahrstelle acht verschiedene Schnittstellen implementieren muss, wenn sie die Daten technisch verarbeitet. Bei einer Übermittlung per Fax oder PDF müssen die Daten aufwändig von Hand geprüft und entsprechend übertragen werden. Dies mit den einhergehenden Nachteilen bezüglich des Aufwands und der Fehleranfälligkeit.

So ist es kein Wunder, dass sich quasi alle Verwahrstellen, die an der Konsort-Studie teilgenommen haben, eine bessere Nutzung von Standards wie SWIFT, FIX oder FundsXML wünschen. Die Studie und ihre Vorgänger seit 2008 zeigen jedoch, dass sich wenig ändert. Das liegt im Wesentlichen an zwei Gründen:


Zum Einem sind die Prozesse etabliert. Auf der Seite des Senders ist in vielen Fällen ein Automatismus vorhanden, der auch PDF-Dokumente und Faxe versendet. Das Problem liegt daher häufig einseitig auf der Seite des Empfängers und das ist meistens die Verwahrstelle. Für den Sender gibt es deutlich weniger Anreiz, den Prozess zu verändern.


Zum Anderen wird dieser Umstand sogar noch verstärkt. Denn andere Themen, vor allem die Regulierung binden notwendige Ressourcen. Die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen wie dem KAGB, EMIR oder MiFiD beschäftigen Fondsgesellschaften und Verwahrstellen gleichermaßen. Sie erfordern die Umstellung von Prozessen und der IT. Nur die größeren Häuser sind aber in der Lage, mehrere große Projekte gleichzeitig durchzuführen. Viele mittelgroße und vor allem die kleineren Marktteilnehmer sind mit den Regulierungsthemen so sehr beschäftigt, dass keine Zeit für eine weitere Standardisierung bleibt. So steht das Thema zwar bei vielen seit langem auf der Agenda, aber es ist damit zu rechnen, dass das auch erst einmal so bleibt.

Zur Studie:
Für die Studie „Verwahrstellen in Deutschland 2014“ hat die Konsort GmbH strukturierte Interviews mit insgesamt 29 Verwahrstellen geführt. Die Studie löst die Reihe „Depotbanken in Deutschland“ ab, in der seit 2008 im Zweijahresrhythmus der deutsche Depotbankmarkt untersucht wurde.

Unter den Teilnehmern befinden sich neun Verwahrstellen für Immobilienfonds und sieben Häuser, die die Verwahrstellenfunktion für Produkte anbieten, die durch das KAGB neu reguliert wurden, zum Beispiel für geschlossene Fonds. Dadurch waren erstmals auch alternative Verwahrstellen beteiligt, also Anbieter, die keine Banken sind, sondern Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die Teilnehmer der Studie halten gemeinsam einen Marktanteil von über 90% der Assets im deutschen Fondsmarkt und decken das gesamte Spektrum von Kleinstanbietern bis hin zu den Marktführern ab. Dadurch ergibt sich ein repräsentatives Bild des Markts.

Die Neuauflage der Studie ist für 2016 vorgesehen. Weitere Informationen zur Studie sowie einen Auszug zum Download finden sich unter www.verwahrstellenstudie.de.